Bayern: Jagdhundewelpen dürfen abgeholt werden

Bayern: Jagdhundewelpen dürfen abgeholt werden

Wachendorf, 27.03.2020 (fw):  Auf Anfrage des JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung eine Ausnahmegenehmigung für die Abholung von Jagdhundewelpen erlassen. Nachdem zuerst die Abholung von Hundewelpen vom Züchter generell nicht als triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung gesehen wurde, wurde nun unter den FAQs des Bayerischen Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php folgender Text veröffentlicht:

„Generell ist es kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, um Hundewelpen vom Züchter abzuholen. Ausnahme: Abgeholt werden dürfen nur Gebrauchshunde, die zum Beispiel zu Jagd- oder Blindenhunden ausgebildet werden.“

Frank Wagner, Präsident des JKA Bayern  weist darauf hin, dass bei der Abholung die Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen. „Wir empfehlen, dass die Übergabe des Welpen vor Ort mit einer entsprechenden Transportbox erfolgt. So kann der erforderliche Sicherheitsabstand zwischen Züchter und Käufer eingehalten werden.“